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Aktuelles zum Wohngeld

Lebensmittel und Energiepreise schnellen derzeit in die Höhe und rufen Unsicherheit hinsichtlich der finanziellen Situation hervor. Die Bundesregierung hat deshalb ein umfangreiches Entlastungspaket von mehreren Millionen Euro als Maßnahme gegen die Energiekrise geschnürt, um die steigenden Preise abzufedern und insbesondere Haushalte mit niedrigem Einkommen zu unterstützen. Ein hilfreiches Instrument des sogenannten dritten Entlastungspaketes stellt dabei die geplante Wohngeldreform dar. Darunter werden die Rahmenbedingungen für den Bezug von Wohngeld verändert. Da sich die wesentlichen Punkte dazu noch in politischer Diskussion befinden, wollen wir Ihnen einmal im Überblick das Wohngeld vorstellen.  

Die wichtigsten Fakten zum Wohngeld zusammengefasst:  

  • Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung. 
  • Sie können das Wohngeld als Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.  
  • Es ist abhängig vom Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
  • Das Wohngeld wird individuell auf die Einzelfallsituation der Haushalte zugeschnitten. (Wohngeld erhöht sich, wenn beispielsweise die Anzahl der Kinder im Haushalt steigt.)
  • Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen des Wohngeldgesetzes (WoGG) erfüllt werden.
  • Antragsformulare und wichtige Informationen zum Wohngeld erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohngeldbehörde.  
  • Über den digitalen Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie kostenlos prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben, sowie die voraussichtliche Höhe des Wohngeldes ermitteln: BMWSB – Wohngeld – Wohngeldrechner (gültig ab 1. Januar 2022; bund.de). 
  • Nach der erstmaligen Auszahlung im Juli 2022 erhalten Wohngeldempfänger im Rahmen der Energiekrise für die Periode September 2022 bis Dezember 2022 einen zweiten Heizkostenzuschuss von 415 Euro im Ein-Personen-Haushalt. 540 Euro bekommen zwei Personen, für jede weitere werden zusätzliche 100 Euro gezahlt. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, die Auszahlung erfolgt automatisch. (Quelle: Neuer Zuschuss zu den Heizkosten kommt | Bundesregierung) 

Wohngeld Plus für 2023 geplant 

Der Deutsche Bundestag hat am 10. November 2022, bedingt durch die Energiekrise und die damit steigenden Kosten für Wohnen, das Wohngeld-Plus-Gesetz verabschiedet, über das jedoch noch der Bundesrat am 25. November entscheiden wird.  

Insgesamt führt die Erhöhung des Wohngeldes im Jahr 2023 für die bisherigen Wohngeldhaushalte voraussichtlich zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um rund 190 Euro pro Monat. Im Durchschnitt aller bisherigen Wohngeldhaushalte wird das Wohngeld von rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat steigen. Das ist mehr als eine Verdoppelung des bisherigen Wohngeldes.  

Die wesentlichen Komponenten des Wohngeldes Plus auf einen Blick:   

Wohngeldkomponente 

  • Die Anzahl der Wohngeldhaushalte soll von rund 600.000 Haushalten auf zwei Millionen Haushalte unter anderem durch Anpassung der Wohngeldreform erhöht werden. 

Die Heizkosten- und Klimakomponente  

  • Das Wohngeld soll ergänzt werden durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die die Mehrbelastung bedingt durch die Preisverdoppelung zu 2020 ausgleichen soll. Im Schnitt führt dies in der Wohngeldberechnung zu 1,20 Euro je Quadratmeter mehr Wohngeld. Zusätzlich wird ein Zuschlag von 0,40 Euro je Quadratmeter als Klimakomponente zum Wohngeld gezahlt.    

Sowohl die Heizkosten- als auch die Klimakomponente werden nach derzeitigem Stand als Pauschalansatz geplant.  

Quelle: BMWSB – Startseite – „Wohngeld Plus“ – Reform (bund.de) 

Alle geplanten Neuerungen des Wohngeldes, die unter dem Namen „Wohngeld Plus“ in die Wohngeldreform einfließen sollen, sind am 10. November vom Deutschen Bundestag beschlossen worden, jedoch erteilt nach derzeitigem Stand der Bundesrat die finale Entscheidung erst am 25. November 2022. Da dieses Datum nach Redaktionsschluss für die Winterausgabe 2022 liegt, erhalten Sie brandaktuelle Informationen auf unserer Homepage unter www.rheinwohnungsbau.de   

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