Die Betriebskosten-Abrechnungsperiode läuft immer vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Der Nutzungszeitraum ist die Wohndauer des Nutzers bzw. Mieters innerhalb des Abrechnungszeitraumes. Zieht ein Mieter innerhalb des Abrechnungszeitraumes aus, wird sein Nutzungszeitraum anteilsmäßig berechnet.
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Ist der Mieter unserem Lastschriftverfahren angeschlossen, wird das Abrechnungsergebnis gemäß Angabe im Betriebskostenanschreiben automatisch verrechnet.
Zahlt der Mieter per Dauerauftrag seine Miete ein, muss er einen Nachzahlungsbetrag damit manuell ausgleichen. Bei einem Guthaben sollte uns die Bankverbindung schriftlich mitgeteilt werden, damit eine Überweisung durchgeführt werden kann.
Ändert sich im Laufe des Abrechnungszeitraumes die „Gesamt-Bemessung“, z.B. durch Wohnungszusammenlegungen die m²-Fläche, erscheint die Kostenart mit unterschiedlichen Berechnungszeiträumen.
Ein weiteres Beispiel ist die Kostenart Wartung Rauchwarnmelder. Diese wird einmal für die Rauchwarnmelder im Treppenhaus und einmal für die Rauchwarnmelder innerhalb der Wohnung aufgeführt.
Finden in einem Haus umfangreiche Baumaßnahmen statt, wie z.B. eine Wohnungszusammenlegung oder eine Wohnungsmodernisierung, so wird der Mietergemeinschaft ein Pauschalbetrag gutgeschrieben. Dieser deckt die bei den Bauarbeiten angefallenen Kosten für Wasser und Strom sowie den Mehraufwand bei der Treppenhausreinigung ab.
Bei Kabel gibt es doch keine Antenne. Bei der Position „Antenne/Kabel/SAT Strom“ handelt es sich um den Strom, der für den Anschlussverstärker benötigt wird.
Im vorhandenen Antennennetz sind Verstärker vorhanden und es entstehen Stromkosten. Diese Kosten werden auf alle Mieter umgelegt.
Es kommt nicht auf die tatsächliche Nutzung an, sondern auf die Möglichkeit der Nutzung.
Unter diese Position gehören der Arbeitslohn und die Lohnnebenkosten:
Sozialbeiträge einschließlich Arbeitgeberanteile
Kosten der betrieblichen Altersversorgung
Sonderzahlungen wie Urlaub und Weihnachtsgeld
Kosten der Berufgenossenschaft
Kosten der Krankheits- und Urlaubsvertretung
Sonstige geldwerte Sachleistungen
Die Gesamtlohnkosten sind wesentlich höher als der tatsächliche `Verdienst` des Hauswartes.
Folgende Versicherungen werden abgerechnet:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Personenhaftpflichtversicherung (für den Hauswart und nebenberuflich tätige Beauftragte)????
Gebäudeversicherung (Feuer, Wasser, Sturm)
Als Kosten für Hausreinigung werden Kosten für Ungezieferbekämpfung, Streusalzlieferungen, ggfs. Winterdienst etc. ausgewiesen. Ebenfalls hierzu gehören Kosten für die Reinigung von Glas-Vordächern sowie sonstige schwer zugängliche Fensterflächen.
Ansprechpartner
Rheinwohnungsbau GmbH
Gladbacher Str. 95
40219 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 49 873 - 0
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